Komplementäre Heilverfahren in der Schmerztherapie

Master of Science

Komplementäre Heilverfahren in der Schmerztherapie

Master of Science

Auf einen Blick

Im Gesundheitswesen besteht ein großer Bedarf an ganzheitlich ausgebildeten Fachkräften, die eine qualifizierte Weiterbildung Schmerztherapie absolviert haben. Der Masterabschluss Komplementäre Heilverfahren in der Schmerztherapie (M.Sc.) soll dazu beitragen, profundes, tiefgreifendes und spezielles Wissen der Naturheilkunde fortschrittlich weiterzuentwickeln und die Wirksamkeit sowie die erforderliche Sicherheit definierter Anwendung naturheilkundlichschmerztherapeutischer Maßnahmen evident zu belegen.

Studienabschluss
Master of Science
Studienbeginn
April und Oktober
Studiendauer
  • 4 Semester, Fernstudium, 90 ECTS
Studienform
Online-Studium mit Live-Online-Seminaren
Wahlbereiche
  • Integrative Schmerzmedizin
  • Komplementäre Schmerztherapie
  • Spezifische Schmerztherapie und Therapiemethoden
  • Spezifische Phytotherapie*
  • Konzepte der Neuraltherapie*
  • Akupunktur*

Das Studium

Nach Deinem Studium bist Du ausgebildet und befähigt, schmerztherapeutische Fragestellungen aus der Praxis zu analysieren und hierfür integrative und multimodale Lösungen zu erarbeiten. Dieses Fernstudium ist nach dem „Blended Learning“-Konzept aufgebaut. Das bedeutet, Du lernst eigenverantwortlich mithilfe von Studienheften. Zugleich finden zu festgelegten Zeiten ergänzende Seminare statt. Diese Live-Online-Seminare besuchst Du i. d. R. an Samstagen, sie können aber auch abends unter der Woche stattfinden. Deine Prüfungsleistungen kannst Du online oder vor Ort an einem unserer bundesweiten Prüfungszentren ablegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum weiterbildenden Masterstudium “Komplementäre Heilverfahren in der Schmerztherapie” (M.Sc.) kann zugelassen werden, wer:

  • Über einen Hochschulabschluss der DIPLOMA Hochschule (Diplom, Magister, Bachelor, Master) im Fachbereich Gesundheit mit mindestens 210 Credit Points verfügt

oder

  • Über einen Hochschulabschluss einer anderen Universität oder Fachhochschule (Diplom, Magister, Bachelor, Master) im Fachbereich Gesundheit mit mindestens 210 Credit Points verfügt

oder

  • Einen ausländischen Abschluss erlangt hat, der sich nicht wesentlich von einer Bachelor-, Diplom-, Master- oder Magisterprüfung gemäß Nr. 1. und 2. unterscheidet.

Bewerber:innen, deren Abschlussnote ihres ersten berufsqualifizierenden akademischen Grades “ausreichend” lautet, sind vom Masterstudium ausgeschlossen. Bewerber:innen mit dem Abschluss “befriedigend” müssen in einem Einstufungsgespräch darlegen, dass sie in der Lage sind, ein Masterstudium erfolgreich zu absolvieren. Bewerber:innen für diesen Studiengang, welche die zur Zulassung erforderlichen 210 ECTS nicht vorweisen können, haben die Möglichkeit, bis zu 30 Credit Points zu erwerben (näheres regelt die Prüfungsordnung, § 8).

Bewerber:innen müssen zudem über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen. Entsprechen die grundlegenden Kenntnisse nicht den inhaltlichen Voraussetzungen gemäß Nr. 1 bis 3, wird den Bewerberinnen bzw. Bewerbern die Belegung von zusätzlichen Kursen außerhalb des eigentlichen Masterprogramms auferlegt, um die fehlenden Kompetenzen auszugleichen. Diese Kurse werden auf der Basis von den entsprechenden Studiengängen des Fachbereichs Gesundheit durchgeführt und schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Feststellung der jeweiligen Kompetenzdefizite trifft das Prüfungsamt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss.

Eignungsprüfung für Bewerber:innen ohne ersten akademischen Abschluss

Bewerber:innen, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können gemäß § 20 (3) HHG Hessisches Hochschulgesetz zum Master-Studium “Komplementäre Heilverfahren in der Schmerztherapie” zugelassen werden, wenn sie:

  1. Eine abgeschlossene Berufsausbildung haben
  2. Über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen
  3. Eine Eignungsprüfung auf Bachelor-Niveau an der DIPLOMA Hochschule bestanden haben.

Näheres regelt die Satzung (Prüfungsordnungen). Die Regelungen zur Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 Hessisches Hochschulgesetz bleiben unberührt.

Vorteile eines Studiums an der DIPLOMA Hochschule

Kleine Gruppen

Angenehme Gruppengrößen mit etwa 20 Student:innen

Präsenzphasen

Zur Vertiefung werden Präsenzphasen angeboten

Live-Online-Seminare

Direkter Kontakt in Live-Online-Seminare zu Professoren und Dozenten

  • Anrechnungen von Vorkenntnissen

  • Schnuppervorlesungen

  • Präsenzphasen zur Vertiefung

  • Live-Online-Seminare mit Dozenten

  • Online Campus

  • Alumni-Netzwerk

  • Flexibel studieren

  • Staatlich anerkannt und akkreditiert

  • Innovations-Center

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